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Artikel 5 - Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (2. GüKGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. November 2008.

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