Artikel 4 - Verordnung zur Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung, der Auslandsumzugskostenverordnung und der Heimaturlaubsverordnung (ATGVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2212 (Nr. 53); Geltung ab 28.11.2008, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 4 Weitere Änderung der Heimaturlaubsverordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. November 2008 HUrlV § 4

§ 4 Abs. 2 der Heimaturlaubsverordnung vom 3. Juni 2002 (BGBl. I S. 1784), die zuletzt durch Artikel 3 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.

2.
Folgender Satz wird angefügt:

„Für Nebenkosten der Reise wird eine Pauschale gewährt, die vom Auswärtigen Amt durch Verwaltungsvorschrift im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen festgesetzt wird."

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung, der Auslandsumzugskostenverordnung und der Heimaturlaubsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ATGVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATGVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 ATGVuaÄndV Inkrafttreten
... Artikel 1 und 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft; im Übrigen tritt diese Verordnung mit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... b der Heimaturlaubsverordnung vom 3. Juni 2002 (BGBl. I S. 1784), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 12. November 2008 (BGBl. I S. 2212) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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