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Artikel 3 - Zehnte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (EGTSEAusnVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann die EG-TSE-Ausnahmeverordnung und die BSE-Untersuchungsverordnung in der jeweils vom 28. November 2008 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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