§ 4 - Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

V. v. 24.11.2008 BGBl. I S. 2235, 2009 I 403
Geltung ab 01.12.2008; FNA: 613-1-16 Zölle
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Dezember 2008 EF-VO

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreise-Freimengen-Verordnung vom 3. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3377), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Dezember 2003 (BGBl. 2004 I S. 21), außer Kraft.



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