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§ 51a - Personenstandsverordnung (PStV)

V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 211-9-1 Personenstandswesen
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§ 51a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 51a PStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.12.2018Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
vom 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
aktuell vorher 01.11.2017Artikel 2 2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
aktuellvor 01.11.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 51a PStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51a PStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
...  b) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 51a Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft". 2. § 8 Absatz 1 ... Wörter „den Nummern 1 bis 3" ersetzt. 14. Nach § 51 wird folgender § 51a eingefügt: „§ 51a Bescheinigung zur Begründung einer ... 14. Nach § 51 wird folgender § 51a eingefügt: „ § 51a Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft (1) Die Bescheinigung nach ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 5 EheRAnpG Änderung der Personenstandsverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 51a gestrichen. 2. § 51a wird aufgehoben. 3. § 54 Satz 1 Nummer 2 wird ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 51a gestrichen. 2. § 51a wird aufgehoben. 3. § 54 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:  ...