Zitierungen von § 16 PStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 PStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 PStV Personenstandsregister, Registerinhalt
... Standesbeamten sowie die Hinweise und die entsprechenden Registrierungsdaten nach § 16 Abs. 2 Satz 1. (3) Die Beurkundungsdaten werden vom Standesamt in strukturierter Form ...
§ 11 PStV Anforderungen an Datenverarbeitungsverfahren (vom 27.06.2020)
... gespeichert wird, 3. der Personenstandseintrag mit den Registrierungsdaten nach § 16 Abs. 2 Satz 1 versehen wird, 4. die erforderliche dauerhaft überprüfbare qualifizierte ...
§ 17 PStV Folgebeurkundungen (vom 01.11.2018)
... 1 angefügt. Für die Eintragung, Kennzeichnung, Signierung und Speicherung gilt § 16  ...
§ 18 PStV Hinweise
... Personenstandsregistern mit der Bezeichnung des Standesamts, der Registernummer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 sowie Tag und Ort des Personenstandsfalls hinzuweisen; im Hinweis auf die Geburt ...
§ 26 PStV Suchfunktion (vom 01.11.2013)
... sind. Als Suchergebnis dürfen nur das Standesamt und die Registernummer (§ 16 Absatz 2 Satz 2) des gesuchten Eintrags mitgeteilt werden. (2) Für Altregister und ...
§ 64 PStV Abrufverfahren (vom 01.11.2022)
... als Auswahldaten die Registrierungsdaten des betroffenen Personenstandseintrags nach § 16 Absatz 2 Satz 1 oder mindestens die Namen der beurkundeten Person, das Ereignisdatum und den Ereignisort des ... Folgendes zu protokollieren: 1. die Registrierungsdaten des abgerufenen Eintrags nach § 16 Absatz 2 Satz 1 , 2. die abrufende Person und Stelle, 3. die in der Anfragenachricht ...
§ 69 PStV Übernahme in elektronische Personenstandsregister (vom 01.11.2022)
... Für die elektronisch zu erfassenden Einträge sind Registrierungsdaten nach § 16 Absatz 2 zu bilden. Der vorhandenen Eintragsnummer sind die Kurzbezeichnung des jeweiligen ... gespeicherte Eintrag. (4) Im Übrigen gelten die §§ 9 und 15 bis 20 entsprechend. (5) Einträge in Altregistern, die in elektronische ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... durch Rechtsverordnung auf oberste Landesbehörden übertragen werden." 4. § 16 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 ...

3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 2 3. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... als Auswahldaten die Registrierungsdaten des betroffenen Personenstandseintrags nach § 16 Absatz 2 Satz 1 oder mindestens die Namen der beurkundeten Person, das Ereignisdatum und den Ereignisort des ... Folgendes zu protokollieren: 1. die Registrierungsdaten des abgerufenen Eintrags nach § 16 Absatz 2 Satz 1 , 2. die abrufende Person und Stelle, 3. die in der Anfragenachricht ...

Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung
V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 1. PStVÄndV Änderung der Personenstandsverordnung
... 3. In § 12 werden die Wörter „Erfassung und" gestrichen. 4. § 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Der Registernummer wird für die Darstellung des ...

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 2 PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung (vom 19.07.2013)
... ausgewiesen sind. Als Suchergebnis dürfen nur das Standesamt und die Registernummer (§ 16 Absatz 2 Satz 2) des gesuchten Eintrags mitgeteilt werden. (2) Für Altregister ... (2) Für die elektronisch zu erfassenden Einträge sind Registrierungsdaten nach § 16 Absatz 2 zu bilden. Der vorhandenen Eintragsnummer sind die Kurzbezeichnung des jeweiligen ... gespeicherte Eintrag. (4) Im Übrigen gelten die §§ 9 und 15 bis 20 entsprechend. (5) Einträge in Altregistern, die in elektronische Register ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed