interne Verweise§ 23 PStV Namensangabe ... Angabe von Namen in familienrechtlichen Beurkundungen gelten die Absätze 1 bis 3 und § 35 entsprechend. ...
§ 40 PStV Besonderheiten bei der Beurkundung (vom 01.11.2013) ... des Sterbefalls keine geeigneten Nachweise zu Angaben über den Verstorbenen vor, gilt § 35 entsprechend. (3) Ist der Zeitpunkt des Todes nicht genau festzustellen, so ist ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPersonenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
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