interne Verweise§ 6 PStV Anzeige eines Personenstandsfalls (vom 01.11.2022) ... der im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung verwendet werden. § 63 Absatz 4 gilt entsprechend. (3) Die nach dem Gesetz gegenüber dem Standesamt zugelassenen ...
§ 28 PStV Anmeldung (vom 01.11.2022) ... Eheschließenden elektronisch übermittelt werden; für die Übermittlung gilt § 63 ...
§ 47 PStV Berichtigungen (vom 07.04.2021) ... durch Übersendung eines beglaubigten Registerausdrucks oder durch Datenübermittlung nach § 63 . (4) Bei unrichtigen und fehlenden Elementbezeichnungen oder ...
§ 53 PStV Benutzung durch Personen ... Daten aus einem Personenstandsregister an Berechtigte nach § 62 des Gesetzes gilt § 63 Abs. 1 entsprechend. (2) Die besonderen Vorschriften des Gesetzes für die ...
§ 64 PStV Abrufverfahren (vom 01.11.2022) ... und Datenabrufe im automatisierten Abrufverfahren nach § 68 des Gesetzes gilt § 63 . Die eingesetzten technischen Verfahren für den automatisierten Datenabruf ...
Zitat in folgenden NormenTestamentsregister-Verordnung (ZTRV)
V. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1386; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
§ 9 ZTRV Elektronische Kommunikation (vom 01.08.2021) ... Absatz 1a der Bundesnotarordnung oder 4. bei technischen Störungen. (4) § 63 Absatz 1 und 3 der Personenstandsverordnung bleibt ...
Zitate in Änderungsvorschriften2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung ... Eheschließenden elektronisch übermittelt werden; für die Übermittlung gilt § 63 ." 9. § 33 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt ... nach § 60 Absatz 1 entsprechend." 22. § 63 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben. b) ...
3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 2 3. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung ... in der im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung verwendet werden. § 63 Absatz 4 gilt entsprechend." b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: ... mit dem Wortlaut der Erklärung bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen nach § 63 elektronisch übermittelt werden." 8. § 48 wird wie folgt ... und Datenabrufe im automatisierten Abrufverfahren nach § 68 des Gesetzes gilt § 63 . Die eingesetzten technischen Verfahren für den automatisierten Datenabruf müssen ...
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen ... das Wort „elektronischen" gestrichen. (8) In § 6 Absatz 2 und § 63 Absatz 2 Satz 1 der Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die durch ...
Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 2 PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung (vom 19.07.2013) ... 2. In § 6 Absatz 2 wird die Angabe „§ 63 Abs. 3" durch die Angabe „§ 63 Absatz 4" ersetzt. 3. Dem § 11 ... In § 6 Absatz 2 wird die Angabe „§ 63 Abs. 3" durch die Angabe „§ 63 Absatz 4" ersetzt. 3. Dem § 11 wird folgender Absatz 4 angefügt: ... 4. In § 20 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „; § 63 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend" gestrichen. 5. § 26 wird wie folgt ... 2 wird Absatz 3. c) Der bisherige Absatz 3 wird aufgehoben. 23. Dem § 63 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Übermittlung von Daten ...
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