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Artikel 3 - Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (FischSeuchVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 29. November 2008 FischSeuchV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fischseuchen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3563) außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. November 2008.