Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.12.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (KuArbGeldFristV k.a.Abk.)

V. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2332 (Nr. 55); aufgehoben durch § 2 V. v. 07.12.2012 BGBl. I S. 2570
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 860-3-19-3 Sozialgesetzbuch
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2009 KuArbGeldFristV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3267) außer Kraft.



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