Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung (AMVVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

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des § 48 Abs. 2 Nr. 4, 6 und 7 in Verbindung mit § 83 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und nach Anhörung von Sachverständigen sowie

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des § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1a des Apothekengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993), von denen Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 34 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) und Absatz 2 zuletzt durch Artikel 20 Nr. 12 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190) geändert worden sind,

verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der

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Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. Juni 2007 (ABl. C 174 vom 27.7.2007, S. 3), geändert durch die Entscheidungen vom 18. März 2008 (ABl. C 104 vom 25.4.2008, S. 7) und vom 31. Juli 2008 (ABl. C 220 vom 29.8.2008, S. 17),

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Entscheidung der Europäischen Kommission vom 16. April 2008 (ABl. C 132 vom 30.5.2008, S. 4).

Die von den Mitgliedstaaten umzusetzenden Bedingungen sind auf der Internet-Seite der Europäischen Arzneimittel-Agentur zu den Arzneimitteln „Thalidomid Pharmion®" und „Revlimid®" veröffentlicht (http://www.emea.europa.eu).



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