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Artikel 5 - Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ÖLÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2009 in Kraft. Vorschriften dieses Gesetzes, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. Dezember 2008.

 
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