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Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung (2. BWOuEuWOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378 (Nr. 56); Geltung ab 11.12.2008
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Artikel 4 Inkrafttreten


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. Dezember 2008.



 

Zitierungen von Artikel 4 Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2. BWOuEuWOÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BWOuEuWOÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 2. BWOuEuWOÄndV Neufassung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
... der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung in der vom Inkrafttreten gemäß Artikel 4 dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt ...