Der Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom
15. November 1993 (BGBl. I S. 2492), zuletzt geändert durch Beschluss des Plenums vom
4. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2961), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach dem Abschnitt A. I. wird folgender neuer Abschnitt A. II. eingefügt:
II. für Normenkontrollverfahren und Verfassungsbeschwerden, die in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 eingehen, aus den Rechtsbereichen
- 1.
- des Vertriebenenrechts;
- 2.
- des Waffenrechts;
- 3.
- des Petitionsrechts;
- 4.
- des Rechts der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung (soweit es sich nicht um Erkenntnisverfahren handelt);
- 5.
- des Körperschaftsteuerrechts und des Umwandlungssteuerrechts;
- 6.
- des Insolvenzrechts (ausgenommen Verfahren, in denen eine Verletzung von Artikel 12 GG gerügt wird);
- 7.
- des Wohnungseigentumsrechts;
- 8.
- des Mietrechts;".
- 2.
- Der bisherige Abschnitt A. II. wird zu Abschnitt A. III.