Zitierungen von § 1 TierErzHaVerbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 TierErzHaVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierErzHaVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 TierErzHaVerbG Eingriffsbefugnisse (vom 01.09.2017)
... Stellt die nach § 1 jeweils zuständige Behörde einen Verstoß gegen 1. Artikel 3 der ... Zurückbringen nach Buchstabe a nicht möglich ist. (2) Die Befugnisse der nach § 1 jeweils zuständigen Behörde auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben ...
§ 5 TierErzHaVerbG Auskunfts- und Duldungspflichten (vom 01.01.2024)
... Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Personenvereinigungen haben der nach § 1 jeweils zuständigen Behörde auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die zur ... durch dieses Gesetz übertragen worden sind. (2) Personen, die von der nach § 1 jeweils zuständigen Behörde beauftragt worden sind, dürfen im Rahmen des Absatzes ... nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. (5) Die nach § 1 jeweils zuständige Behörde kann anordnen, dass der Auskunftspflichtige ein Produkt, bei ...
§ 6 TierErzHaVerbG Mitwirkung der Zollbehörden (vom 01.09.2017)
...  2. den Verdacht eines Verstoßes gegen Vorschriften a) der in § 1 bezeichneten Rechtsakte, b) dieses Gesetzes oder c) der auf Grund dieses ... der sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 ergibt, den nach § 1 jeweils zuständigen Behörden mitteilen, und 3. in den Fällen eines ... Produkten oder Erzeugnissen auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten der nach § 1 jeweils zuständigen Behörde vorgelegt ...
§ 8 TierErzHaVerbG Verordnungsermächtigungen (vom 01.09.2017)
... 1007/2009 erlassenen Rechtsakt, erforderlich ist, die Überwachung durch die nach § 1 jeweils zuständige Behörde näher zu regeln. Es kann dabei insbesondere ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetzes
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1160
Artikel 1 SeeFischGuaÄndG Änderung des Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes
...  (Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz - TierErzHaVerbG)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Stellt die nach § 1 jeweils zuständige Behörde einen Verstoß gegen 1. Artikel 3 der ... eingefügt. b) In Absatz 2 wird nach der Angabe „§ 1 " das Wort „jeweils" eingefügt. c) Folgender Absatz 3 wird ... 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 1 " das Wort „jeweils" eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... folgt geändert: aa) Im einleitenden Satzteil wird nach der Angabe „§ 1 " das Wort „jeweils" eingefügt. bb) Nummer 3 wird wie folgt ... entnehmen." c) In Absatz 5 werden aa) nach der Angabe „§ 1 " das Wort „jeweils" und bb) nach den Wörtern „Felle ... 2. den Verdacht eines Verstoßes gegen Vorschriften a) der in § 1 bezeichneten Rechtsakte, b) dieses Gesetzes oder c) der auf Grund dieses ... der sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergibt, den nach § 1 jeweils zuständigen Behörden mitteilen, und 3. in den Fällen eines ... Produkten oder Erzeugnissen auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten der nach § 1 jeweils zuständigen Behörde vorgelegt werden." 6. § 5 Absatz 2 wird ... erlassenen Rechtsakt, erforderlich ist, die Überwachung durch die nach § 1 jeweils zuständige Behörde näher zu regeln." b) Absatz 2 wird wie ... 8. § 7 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die nach § 1 jeweils zuständige Behörde erhebt für Amtshandlungen nach diesem Gesetz, den auf ...

Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 2 FuttMuTierSchRÄndG Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
... Fällen (Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz - TierErzHaVerbG)". 2. Vor § 1 wird folgende Überschrift eingefügt: „Abschnitt 1 ... eingefügt: „Abschnitt 1 Zuständigkeiten". 3. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie" eingefügt. 4. Nach § 1 wird folgende Überschrift eingefügt: „Abschnitt 2 Durchführung ...


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