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Artikel 7 - Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (EntsÜbermuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2399, 2009 I 2862
Geltung ab 16.12.2008, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 7 Inkrafttreten


Artikel 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Artikel 2, 3 und 5 treten am Tag nach der Verkündung**) in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EU Nr. L 339 S. 3) für die Europäische Gemeinschaft in Kraft tritt. *) Das Bundesministerium der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens nach Satz 2 im Bundesgesetzblatt bekannt.

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*)
Anm. d. Red.: gemäß B. v. 14. August 2009 (BGBl. I S. 2862) treten die Artikel 1, 4 und 6 am 1. Januar 2010 in Kraft.
**)
Die Verkündung erfolgte am 15. Dezember 2008.



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Frühere Fassungen von Artikel 7 Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.08.2009Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 4 und 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
vom 14.08.2009 BGBl. I S. 2862

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 EntsÜbermuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntsÜbermuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 1, 4 und 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
B. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2862
Bekanntmachung EntsÜbermuaÄndGB
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