(1) Die Mittel des Bundessondervermögens in Höhe von 580,5 Millionen Euro werden gemäß Artikel
104b Absatz 2 Satz 3 des
Grundgesetzes im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen entsprechend der Anzahl der Kinder unter drei Jahren wie folgt bereitgestellt:
Land | Verfügungsrahmen (Angaben in Euro) |
gesamt | im Jahr 2013 | im Jahr 2014 |
Baden-Württemberg | 78.158.734 | 42.987.304 | 35.171.430 |
Bayern | 90.874.152 | 49.980.784 | 40.893.368 |
Berlin | 27.670.595 | 15.218.827 | 12.451.768 |
Brandenburg | 16.508.519 | 9.079.686 | 7.428.833 |
Bremen | 4.646.357 | 2.555.496 | 2.090.861 |
Hamburg | 14.111.602 | 7.761.381 | 6.350.221 |
Hessen | 44.134.416 | 24.273.929 | 19.860.487 |
Mecklenburg-Vorpommern | 11.256.883 | 6.191.286 | 5.065.597 |
Niedersachsen | 54.678.686 | 30.073.277 | 24.605.409 |
Nordrhein-Westfalen | 126.434.159 | 69.538.787 | 56.895.372 |
Rheinland-Pfalz | 27.191.155 | 14.955.135 | 12.236.020 |
Saarland | 6.045.959 | 3.325.278 | 2.720.681 |
Sachsen | 29.574.122 | 16.265.767 | 13.308.355 |
Sachsen-Anhalt | 14.876.315 | 8.181.973 | 6.694.342 |
Schleswig-Holstein | 19.533.207 | 10.743.264 | 8.789.943 |
Thüringen | 14.805.139 | 8.142.826 | 6.662.313 |
(Summe: Deutschland) | 580.500.000 | 319.275.000 | 261.225.000 |
Auf Grund der Regelungen in §
7 können sich die Verfügungsrahmen ändern.
(2) Der Bundesanteil ist bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen zulässig.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 7 KiföGFinG Anpassung der Verfügungsrahmen (vom 21.02.2013) ... Die Bundesmittel nach § 6 Absatz 1 stehen Ländern zur Verfügung, die bis zum 31. Dezember 2012 mindestens 95 ... Bindung der Bundesmittel im Sinne von Satz 1, fließen die für dieses Land in § 6 Absatz 1 vorgesehenen Bundesmittel im Verhältnis der Zahl der Kinder unter drei Jahren den ... Anteils der nachzuweisenden Mittel führt zu einer entsprechenden Kürzung der nach § 6 Absatz 1 dem Land zur Verfügung stehenden Bundesmittel; der Verfügungsrahmen der ... folgenden Stichtag. (4) Übersteigt der Mittelabruf eines Landes den nach § 6 Absatz 1 für das Jahr 2013 bereitgestellten Verfügungsrahmen, so verringert sich der ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
G. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4118
Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
G. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 250
Artikel 1 KlKindFördG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder ... nicht gleichzeitig Finanzhilfen nach diesem Gesetz gewährt werden. § 6 Höhe und Aufteilung der Programmkosten (1) Die Mittel des ... § 7 Anpassung der Verfügungsrahmen (1) Die Bundesmittel nach § 6 Absatz 1 stehen Ländern zur Verfügung, die bis zum 31. Dezember 2012 mindestens 95 ... Bindung der Bundesmittel im Sinne von Satz 1, fließen die für dieses Land in § 6 Absatz 1 vorgesehenen Bundesmittel im Verhältnis der Zahl der Kinder unter drei Jahren den ... Anteils der nachzuweisenden Mittel führt zu einer entsprechenden Kürzung der nach § 6 Absatz 1 dem Land zur Verfügung stehenden Bundesmittel; der Verfügungsrahmen der ... folgenden Stichtag. (4) Übersteigt der Mittelabruf eines Landes den nach § 6 Absatz 1 für das Jahr 2013 bereitgestellten Verfügungsrahmen, so verringert sich der ...