Änderung § 31 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 17.07.2020

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 BeglMaßG am 17. Juli 2020 und Änderungshistorie des KiföGFinG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 31 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.07.2020 geltenden Fassung
§ 31 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.07.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1683

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 31 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 31 Rückforderung von Bundesmitteln; Zinsen


vorherige Änderung

 


(1) 1 Die Länder haben die Finanzhilfen zurückzuzahlen, wenn die geförderten Maßnahmen ihrer Art nach nicht den in § 26 Absatz 1 und 2 festgelegten Zweckbindungen entsprechen, wenn sie vor dem in § 26 Absatz 2 genannten Stichtag begonnen wurden oder wenn zu viele Mittel abgerufen wurden. 2 Eine Rückzahlung hat auch zu erfolgen, sofern die Mittel nicht innerhalb des Förderzeitraums verbraucht wurden. 3 Nach den Sätzen 1 und 2 zurückzuzahlende Beträge sind nach Absatz 2 zu verzinsen und dem Bund zu erstatten.

(2) 1 Werden Mittel entgegen § 29 Absatz 3 zu früh angewiesen, so kann der Bund für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung Zinsen verlangen. 2 Der Zinssatz bemisst sich nach dem jeweiligen Zinssatz für Kredite des Bundes zur Deckung von Ausgaben zur Zeit der Fristüberschreitung.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed