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Zitierungen von § 23 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 KiföGFinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiföGFinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1893
Artikel 1 KiföGFinGÄndG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... weiter und verpflichten diese, auf die Bundesförderung angemessen hinzuweisen. § 23 Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten; Abschlussbericht (1) Die Länder ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
G. v. 15.04.2020 BGBl. I S. 811
Artikel 1 KiföGFinGÄndG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt. 3. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „und ...