Zitierungen von § 30 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 KiföGFinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiföGFinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
G. v. 23.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 136
Artikel 1 KiföGFinGÄndG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... „31. Dezember 2023" durch die Angabe „30. Juni 2024" ersetzt. 2. § 30 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „31. ...

Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2020
Artikel 1 KitaFinHÄndG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt. 4. § 30 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „31. ...


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