(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Artikel
3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. Dezember 2008.