Änderung § 2 VersMedV vom 14.06.2023

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 11 InklArbFG am 14. Juni 2023 und Änderungshistorie der VersMedV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 2 VersMedV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.06.2023 geltenden Fassung
§ 2 VersMedV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.06.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 11 G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze"


(Text alte Fassung)

Die in § 1 genannten Grundsätze und Kriterien sind in der Anlage zu dieser Verordnung *) als deren Bestandteil festgelegt. Die Anlage wird auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin erstellt und fortentwickelt.

(Text neue Fassung)

Die in § 1 genannten Grundsätze und Kriterien sind in der Anlage zu dieser Verordnung *) als deren Bestandteil festgelegt.


---
*) Die Anlage 'Versorgungsmedizinische Grundsätze' wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblatts Teil I wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.

(abrufbar unter http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/anlageband_bgbl108057.pdf)



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed