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Synopse aller Änderungen der VersMedV am 01.01.2018

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2018 durch Artikel 18 des ReRaG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VersMedV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

VersMedV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung
VersMedV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 18 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 4 Beschlüsse


(Text alte Fassung)

Die Beschlüsse des Beirats werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder gefasst. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens zwölf Mitgliedern erforderlich.

(Text neue Fassung)

Die Beschlüsse des Beirats werden mit einfacher Mehrheit der nach § 3 Absatz 2 berufenen Mitglieder gefasst.


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