In dem Register werden ausschließlich die folgenden Angaben gespeichert:
- 1.
- Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und Adresse der elektronischen Post der Gewebeeinrichtung, die eine Erlaubnis im Sinne des § 8f Abs. 1 Satz 2 des Transplantationsgesetzes besitzt,
- 2.
- Art und Bezeichnung der Gewebe gemäß der erteilten Erlaubnis,
- 3.
- Tätigkeiten der Gewebeeinrichtung gemäß der erteilten Erlaubnis,
- 4.
- Tag der Erlaubniserteilung,
- 5.
- Nummer des Erlaubnisbescheids,
- 6.
- Bezeichnung, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und Adresse der elektronischen Post der zuständigen Behörde des Landes,
- 7.
- Name der meldenden Person der zuständigen Behörde des Landes.