Änderung Anhang V BinSchUO vom 24.12.2011

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Anhang V BinSchUO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2011 geltenden Fassung
Anhang V BinSchUO n.F. (neue Fassung)
in der am 09.03.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.03.2017 BGBl. I S. 330
(Textabschnitt unverändert)

Anhang V Muster der Fahrtauglichkeitsbescheinigungen


(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)






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