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Synopse aller Änderungen der BinSchUO am 21.06.2014

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 21. Juni 2014 durch Artikel 2 der 1. BinSchiffEmissRÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BinSchUO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BinSchUO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.06.2014 geltenden Fassung
BinSchUO n.F. (neue Fassung)
in der am 21.06.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 16.06.2014 BGBl. I S. 748
(Textabschnitt unverändert)

Anhang II Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen


(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)



Anhang XII Ergänzende technische Mindestvorschriften auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Gemeinschaftszeugnis beantragen


(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)