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Artikel 4 - Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus und zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (EVBVDVV k.a.Abk.)

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann die TSE-Überwachungsverordnung und die BSE-Untersuchungsverordnung in der jeweils vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.