§ 2 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
Den Grundsätzen der risikoorientierten Prüfung und der Wesentlichkeit ist Rechnung zu tragen. Bei Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften (Gesellschaften) sind insbesondere die Größe der Gesellschaft, der Geschäftsumfang und die Komplexität der betriebenen Geschäfte sowie der Risikogehalt zu berücksichtigen.
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