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§ 2 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 315-24 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 2 Örtliche Zuständigkeit



(1) Unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten ist das Gericht zuständig, das zuerst mit der Angelegenheit befasst ist.

(2) Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bleibt bei Veränderung der sie begründenden Umstände erhalten.

(3) Gerichtliche Handlungen sind nicht deswegen unwirksam, weil sie von einem örtlich unzuständigen Gericht vorgenommen worden sind.



 

Zitierungen von § 2 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 113 FamFG Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung (vom 01.01.2013)
... In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 ...
§ 377 FamFG Örtliche Zuständigkeit (vom 01.01.2023)
... zuständig, an dem die Verteilung der Havereischäden zu erfolgen hat. (3) § 2 Abs. 1 ist nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 42 FGG-RG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
... die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter „§ 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...

Grundbuchordnung
neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1114; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 150 GBO (vom 23.10.2020)
... Gebäudes nicht zu prüfen. 5. Neben diesem Gesetz sind die Vorschriften der §§ 2 bis 85 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 6 RechtsBehEG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... ersetzt. 11. In § 113 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 2 bis" die Angabe „22, 23 bis" eingefügt. 12. § 114 Absatz 4 ...

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Artikel 8 2. BKRUG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... § 46 Absatz 2" eingefügt. 3. In Nummer 12 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4" durch die Angabe „§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2" ersetzt. 4. ... 3. In Nummer 12 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4" durch die Angabe „§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2" ersetzt. 4. In Nummer 16 werden nach der Angabe ...