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§ 312 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 315-24 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 312 Unterbringungssachen



Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer

1.
freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

2.
freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Absatz 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

3.
ärztlichen Zwangsmaßnahme, auch einschließlich einer Verbringung zu einem stationären Aufenthalt, nach § 1832 Absatz 1, 2 und 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder

4.
freiheitsentziehenden Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahme oder ärztlichen Zwangsmaßnahme bei Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker

betreffen (Unterbringungsmaßnahme).





 

Frühere Fassungen von § 312 FamFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 8 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
vom 04.05.2021 BGBl. I S. 882
aktuell vorher 28.06.2019Artikel 3 Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
vom 19.06.2019 BGBl. I S. 840
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 2 Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2426
aktuell vorher 26.02.2013Artikel 2 Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
vom 18.02.2013 BGBl. I S. 266
aktuellvor 26.02.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 312 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 312 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 104 FamFG Betreuungs- und Unterbringungssachen; Pflegschaft für Erwachsene (vom 28.06.2019)
... 99 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. (3) Die Absätze 1 und 2 sind in Verfahren nach § 312 Nummer 4 nicht ...
§ 167 FamFG Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen (vom 01.10.2017)
... In Verfahren nach § 151 Nummer 6 sind die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 1 und 2 , in Verfahren nach § 151 Nummer 7 die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 ... 312 Nummer 1 und 2, in Verfahren nach § 151 Nummer 7 die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 geltenden Vorschriften anzuwenden. An die Stelle des Verfahrenspflegers tritt der ...
§ 313 FamFG Örtliche Zuständigkeit (vom 28.06.2019)
... Ausschließlich zuständig für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 1 bis 3 ist in dieser Rangfolge: 1. das Gericht, bei dem ein Verfahren zur Bestellung eines ... (3) Ausschließlich zuständig für Unterbringungsmaßnahmen nach § 312 Nummer 4 ist das Gericht, in dessen Bezirk das Bedürfnis für die Unterbringungsmaßnahme ...
§ 321 FamFG Einholung eines Gutachtens (vom 28.06.2019)
... zwangsbehandelnde Arzt sein. (2) Für eine freiheitsentziehende Maßnahme nach § 312 Nummer 2 oder 4 genügt ein ärztliches ...
§ 326 FamFG Zuführung zur Unterbringung; Verbringung zu einem stationären Aufenthalt (vom 01.01.2023)
... 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf deren Wunsch bei der Zuführung zur Unterbringung nach § 312 Nr. 1 oder bei der Verbringung nach § 312 Nummer 3 zu unterstützen. (2) ... bei der Zuführung zur Unterbringung nach § 312 Nr. 1 oder bei der Verbringung nach § 312 Nummer 3 zu unterstützen. (2) Gewalt darf die Behörde nur anwenden, wenn das ... wenn das Gericht dies zu dessen Zuführung zur Unterbringung oder zu dessen Verbringung nach § 312 Nummer 3 ausdrücklich angeordnet hat. Vor der Anordnung ist der Betroffene persönlich ...
§ 327 FamFG Vollzugsangelegenheiten (vom 28.06.2019)
... zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Vollzug einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer 4 kann der Betroffene eine Entscheidung des Gerichts beantragen. Mit dem Antrag kann auch ...
§ 328 FamFG Aussetzung des Vollzugs (vom 22.07.2017)
... Das Gericht kann die Vollziehung einer Unterbringung nach § 312 Nummer 4 aussetzen. Die Aussetzung kann mit Auflagen versehen werden. Die Aussetzung ...
§ 330 FamFG Aufhebung der Unterbringungsmaßnahme (vom 28.06.2019)
... Voraussetzungen wegfallen. Vor der Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer 4 soll das Gericht die zuständige Behörde anhören, es sei denn, dass dies zu einer ...
§ 331 FamFG Einstweilige Anordnung (vom 28.06.2019)
... Gebiet der Psychiatrie haben; dies gilt nicht für freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 312 Nummer 2 und 4 , 3. im Fall des § 317 ein Verfahrenspfleger bestellt und angehört worden ist ...
§ 337 FamFG Kosten in Unterbringungssachen (vom 28.06.2019)
... waren, ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegen, wenn eine Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Nummer 1 bis 3 abgelehnt, als ungerechtfertigt aufgehoben, eingeschränkt oder das Verfahren ohne ... nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker nach § 312 Nummer 4 abgelehnt oder zurückgenommen und hat das Verfahren ergeben, dass für die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Artikel 9 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, 917; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
§ 1 BtOG Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben
... bestimmt sich nach Landesrecht. Diese Behörde ist auch in Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. (2) Zur Durchführung überörtlicher Aufgaben oder zur ...

Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz (ErwSÜAG)
Artikel 1 G. v. 17.03.2007 BGBl. I S. 314, 2009 II S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 8 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 8 ErwSÜAG Allgemeine Verfahrensvorschriften für die Anerkennungsfeststellung und Vollstreckbarerklärung (vom 01.01.2023)
... zu erklärende Maßnahme eine im Inland vorzunehmende Maßnahme im Sinn des § 312 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit , eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen ...

Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 05.12.2023)
... Unter- bringung oder einer ärztlichen Zwangsmaßnahme ( § 312 Nr. 1 und 3 FamFG) oder freiheits- entziehende Maßnahmen nach § 312 Nr. 2 ... (§ 312 Nr. 1 und 3 FamFG) oder freiheits- entziehende Maßnahmen nach § 312 Nr. 2 FamFG (bis zum 31. August 2009: § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes ... freiheitsentziehenden Unterbringung oder einer ärztlichen Zwangsmaßnahme ( § 312 Nr. 1 und 3 FamFG) oder freiheitsentziehende Maß- nahmen nach § 312 Nr. 2 FamFG (bis  ... (§ 312 Nr. 1 und 3 FamFG) oder freiheitsentziehende Maß- nahmen nach § 312 Nr. 2 FamFG (bis zum 31. August 2009: § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 13.10.2023)
... in Freiheitsentziehungssachen nach § 415 FamFG, in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG und in Verfahren nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG Die Gebühr entsteht für jeden ...

Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
G. v. 16.03.1976 BGBl. I S. 581, 2088, 1977 I S. 436; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
§ 121b StVollzG Gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen (vom 28.06.2019)
... Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwendenden Bestimmungen gelten entsprechend. Über die Beschwerde entscheidet das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 46 FGG-RG Änderung des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes
... die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter „§ 312 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
...  „§ 128b Unterbringungssachen In Unterbringungssachen (§ 312 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ... „in Freiheitsentziehungssachen nach § 415 FamFG, in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG und bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG" ersetzt. ...
Artikel 67 FGG-RG Änderung des Betreuungsbehördengesetzes
... die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter „§ 312 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...

Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2426
Artikel 2 ZwBetreuRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... 1 und 2 entsprechend." 3. In § 104 Absatz 3 wird die Angabe „ § 312 Nr. 3 " durch die Angabe „§ 312 Nummer 4" ersetzt. 4. In § 167 ... 3. In § 104 Absatz 3 wird die Angabe „§ 312 Nr. 3" durch die Angabe „ § 312 Nummer 4 " ersetzt. 4. In § 167 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 312 Nr. ... 312 Nummer 4" ersetzt. 4. In § 167 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 312 Nr. 3 " durch die Angabe „§ 312 Nummer 4" ersetzt. 5. In § 293 ... § 167 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 312 Nr. 3" durch die Angabe „ § 312 Nummer 4 " ersetzt. 5. In § 293 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „1906" durch ... 2 wird die Angabe „1906" durch die Angabe „1906a" ersetzt. 6. § 312 wird wie folgt gefasst: „§ 312 Unterbringungssachen  ... „1906a" ersetzt. 6. § 312 wird wie folgt gefasst: „ § 312 Unterbringungssachen Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder ... geändert: a) In Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „ § 312 Nr. 1 und 2 " durch die Wörter „§ 312 Nummer 1 bis 3" ersetzt. b) In ... Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§ 312 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „ § 312 Nummer 1 bis 3 " ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 312 Nr. 3" ... 312 Nummer 1 bis 3" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „ § 312 Nr. 3 " durch die Angabe „§ 312 Nummer 4" ersetzt. 8. Dem § 317 ... b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 312 Nr. 3" durch die Angabe „ § 312 Nummer 4 " ersetzt. 8. Dem § 317 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:  ... einem stationären Aufenthalt". b) In Absatz 1 werden nach der Angabe „ § 312 Nr. 1 " die Wörter „oder bei der Verbringung nach § 312 Nummer 3" ... nach der Angabe „§ 312 Nr. 1" die Wörter „oder bei der Verbringung nach § 312 Nummer 3 " eingefügt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort ... nach dem Wort „Unterbringung" die Wörter „oder zu dessen Verbringung nach § 312 Nummer 3 " eingefügt. 10. In § 327 Absatz 1 Satz 1, § 328 Absatz 1 Satz 1 und ... Absatz 1 Satz 1, § 328 Absatz 1 Satz 1 und § 330 Satz 2 wird jeweils die Angabe „ § 312 Nr. 3 " durch die Angabe „§ 312 Nummer 4" ersetzt. 11. In § 331 Satz ... § 330 Satz 2 wird jeweils die Angabe „§ 312 Nr. 3" durch die Angabe „ § 312 Nummer 4 " ersetzt. 11. In § 331 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „§ ... Nummer 4" ersetzt. 11. In § 331 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „ § 312 Nummer 1 und 3 " durch die Wörter „§ 312 Nummer 1, 3 und 4" ersetzt. 12. ... 2 werden die Wörter „§ 312 Nummer 1 und 3" durch die Wörter „ § 312 Nummer 1, 3 und 4 " ersetzt. 12. § 337 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... 12. § 337 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 312 Nr. 1 und 2 " durch die Wörter „§ 312 Nummer 1 bis 3" ersetzt. b) In ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 312 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „ § 312 Nummer 1 bis 3 " ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 312 Nr. 3" durch die ... „§ 312 Nummer 1 bis 3" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 312 Nr. 3 " durch die Angabe „§ 312 Nummer 4" ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 312 Nr. 3" durch die Angabe „ § 312 Nummer 4 " ...

Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2424
Artikel 2 KiFrEntzRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... „(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 6 sind die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 1 und 2 , in Verfahren nach § 151 Nummer 7 die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 ... 312 Nummer 1 und 2, in Verfahren nach § 151 Nummer 7 die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 geltenden Vorschriften anzuwenden. An die Stelle des Verfahrenspflegers tritt der ...

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 8 VBRRefG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vom 01.07.2022)
... Sie ist nachzuholen, sobald die Gründe nach Satz 3 entfallen sind." 37. § 312 wird wie folgt geändert: a) In den Nummern 1 und 2 wird jeweils die Angabe ...

Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
G. v. 18.02.2013 BGBl. I S. 266; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
Artikel 2 ZwBetrRG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 312 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ... und über die Notwendigkeit der Maßnahme vorliegt; in den Fällen des § 312 Nummer 1 und 3 muss der Arzt, der das ärztliche Zeugnis erstellt, Erfahrung auf dem Gebiet ...

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 840
Artikel 1 FixRÄndG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die für Unterbringungssachen nach § 312 Nummer 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwendenden Bestimmungen gelten entsprechend. Über die Beschwerde entscheidet das ...
Artikel 3 FixRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... durch das Wort „Unterbringungsmaßnahme" ersetzt. 6. § 312 wird wie folgt geändert: a) Nummer 4 wird wie folgt gefasst:  ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „Maßnahme nach § 312 Nr. 2" durch die Wörter „freiheitsentziehende Maßnahme nach § 312 ... nach § 312 Nr. 2" durch die Wörter „freiheitsentziehende Maßnahme nach § 312 Nummer 2 oder 4" ersetzt. 9. In § 327 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... 12. In § 331 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „in den Fällen des § 312 Nummer 1, 3 und 4 muss der Arzt, der das ärztliche Zeugnis erstellt, Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie ... Gebiet der Psychiatrie haben; dies gilt nicht für freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 312 Nummer 2 und 4 ," ersetzt. 13. In § 337 Absatz 2 wird das Wort ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
Artikel 8 G. v. 12.09.1990 BGBl. I S. 2002, 2025; aufgehoben durch Artikel 16 Abs. 3 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 1 BtBG (vom 22.07.2017)
... Landesrecht. Diese Behörde ist auch in Unterbringungsangelegenheiten im Sinne des § 312 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit  ...

Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 128b KostO Unterbringungssachen (vom 01.09.2009)
... Unterbringungssachen (§ 312 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...