Zitierungen von § 47 FamGKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamGKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025)
G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109, 139
Artikel 6 KostBRÄG 2025 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (vom 01.06.2025)
... Angabe „4.000 Euro" durch die Angabe „5.000 Euro" ersetzt. 4. In § 47 Absatz 1 wird die Angabe „2.000 Euro" durch die Angabe „3.000 Euro" ersetzt.  ...


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