Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 57 FamGKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamGKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 FamGKG Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung (vom 01.08.2013)
... in diesem Fall im Voraus zu zahlenden Betrags findet stets die Beschwerde statt. § 57 Abs. 3, 4 Satz 1 und 4, Abs. 5, 7 und 8 ist entsprechend anzuwenden. Soweit sich der ... gilt dies auch im Beschwerdeverfahren. (2) Im Fall des § 16 Abs. 2 ist § 57 entsprechend ...
§ 59 FamGKG Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts (vom 01.01.2014)
... gilt der Beschluss mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht. § 57 Abs. 3, 4 Satz 1, 2 und 4, Abs. 5 und 7 ist entsprechend anzuwenden. (2) War ...
§ 60 FamGKG Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr
... Bedeutung in dem Beschluss der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen hat. § 57 Abs. 3, 4 Satz 1, 2 und 4, Abs. 5, 7 und 8 ist entsprechend ...
§ 61 FamGKG Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
... Die Rüge ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird; § 57 Abs. 4 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 21 FGG-RG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (vom 05.08.2009)
... nach § 156 der Kostenordnung, nach § 66 des Gerichtskostengesetzes, nach § 57 des Gesetzes über Kosten in Familiensachen" ersetzt. 4. Nach Abschnitt 5 wird ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Artikel 8 EU/1215/2012DG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... wird im Gebührentatbestand die Angabe „§ 56" durch die Angabe „§ 57 " ersetzt. 5. In Nummer 1715 wird im Gebührentatbestand das Wort ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 8 RAuNOBRÄndG Änderung des FGG-Reformgesetzes
... Wörter „nach § 111 Nr. 2, 4, 5 und 7 bis 9" ersetzt. b) § 57 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Anträge und Erklärungen ...