Tools:
Update via:
Zitierungen von § 59 FamGKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamGKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 10 RechtsBehEG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten." 3. Nach § 59 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Ein Fehlen des Verschuldens ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8531/v158535.htm