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Zitierungen von § 59 FamGKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamGKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 10 RechtsBehEG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten." 3. Nach § 59 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Ein Fehlen des Verschuldens ...