Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (HdlKlHolzVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2757 (Nr. 62); Geltung ab 01.01.2009
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 1 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, sowie in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz vom 25. Februar 1969 (BGBl. I S. 149), von denen § 1 Abs. 1 zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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§ 1


§ 1 ändert mWv. 1. Januar 2009 HdlKlHolzV

Die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz vom 31. Juli 1969 (BGBl. I S. 1075), geändert durch die Verordnung vom 6. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1913), wird aufgehoben.

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§ 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



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