Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2009 (SGB3EntgV 2009 k.a.Abk.)

V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2782 (Nr. 62); aufgehoben durch § 3 V. v. 16.12.2009 BGBl. I S. 3908
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 860-3-26-5 Sozialgesetzbuch
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2009 SGB3EntgV 2008

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2008 vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3066) außer Kraft.



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