Artikel 35 - Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)

Artikel 35 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes


Artikel 35 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Dezember 2008 WpHG § 46

In § 46 Abs. 4 des Wertpapierhandelsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird die Angabe „bis zum 31. Dezember 2008" durch die Angabe „bis zum 31. Dezember 2010" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 35 JStG 2009

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 35 JStG 2009 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2009 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 3 PfandBFEG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), zuletzt geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird wie folgt geändert: 1. ...


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