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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers (1. MWurzBohrVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Neubekanntmachung



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers in der vom 25. Dezember 2008 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.