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Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (WachstumStG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der folgenden Absätze am 1. Januar 2009 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 5. November 2008 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nr. 3 tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Dezember 2008.

 
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