Das
Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), zuletzt geändert durch Artikel
2b des Gesetzes vom
15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 16 Abs. 2 wird aufgehoben.
- 2.
- § 131 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Satz 2 wird aufgehoben.
- bb)
- Der bisherige Satz 3 wird wie folgt gefasst:
Im Übrigen gilt Absatz 3 entsprechend."
- b)
- Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter in den Fällen des § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4" gestrichen.
- bb)
- Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
Satz 1 gilt auch bei Klagen auf Verurteilung zum Erlass eines Verwaltungsakts und bei Klagen nach § 54 Abs. 4; Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden."
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340