Artikel 6 - Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung (UntBeschG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2008 BVG § 26

In § 26 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), zuletzt geändert durch Artikel 6 Nr. 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940), wird die Angabe „38" durch die Angabe „38a" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 UntBeschG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UntBeschG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2009 (16. KOV-AnpV 2009)
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2024
Artikel 1 16. KOV-AnpV 2009 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2959) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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