Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 34d Abs. 8 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 34e Abs. 2 und des § 11a Abs. 5 Nr. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), von denen § 34d Abs. 8 Satz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nr. 5 und § 34e Abs. 2 zuletzt durch Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2423) geändert und § 11a durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3232) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

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Diese Verordnung dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 755/2008 der Kommission vom 31. Juli 2008 (ABl. EU Nr. L 205 S. 10).



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