Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.01.2009 aufgehoben

§ 2 - Beitragssatzverordnung 2009 (BeitrV 2009 k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2979 (Nr. 64); aufgehoben durch Artikel 18 G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416
Geltung ab 01.01.2009 bis 01.02.2009; FNA: 860-3-32 Sozialgesetzbuch
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§ 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und am 1. Juli 2010 außer Kraft.



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