Berichtigung - Berichtigung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (2. GüKGuaÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2983 (Nr. 64); Geltung ab 30.12.2008
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Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 30. Dezember 2008 2. GüKGuaÄndG Artikel 1

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 6. November 2008 (BGBl. I S. 2162) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b und c wird wie folgt gefasst:

„b) im Buchstaben m ein Komma angefügt und

c)
folgende Buchstaben n und o angefügt:

„n) die Erlaubnis- und Ausweispflicht beim Führen von Kraftfahrzeugen zur Straßengüterbeförderung und

o)
das Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie die Ferienreiseverordnung". "



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