Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.10.2018 aufgehoben
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Artikel 4 - Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)

V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868, 2010 I 380; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Geltung ab 25.12.2008, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 9502-20 Schiffssicherheit
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Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Dezember 2008.



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