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§ 21 - Raumordnungsgesetz (ROG)

Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 30.06.2009, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 2301-2 Raumordnung
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§ 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen



(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Planungen und Maßnahmen zu bestimmen, für die eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, wenn sie im Einzelfall raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben.

(2) 1Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Bedeutung und Form der Planzeichen zu bestimmen, die für die Festlegungen in Raumordnungsplänen notwendig sind. 2Die Rechtsverordnung nach Satz 1 bedarf der Zustimmung des Bundesrates, wenn sie die Bedeutung und Form der Planzeichen bestimmt, die für Festlegungen in Raumordnungsplänen der Länder notwendig sind.





 

Frühere Fassungen von § 21 ROG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.09.2023Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
vom 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 159 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 29.11.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
vom 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 124 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuellvor 08.09.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 21 ROG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 ROG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ROG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 1 ROGÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... und 4, Absatz 2 Satz 1, 4 und 5, Absatz 3 Satz 1, 3 und 4, § 19 Satz 2, den §§ 20, 21 Absatz 2 Satz 1 , § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, den §§ 23, 24 Absatz 1 und § 25 ... Wörter „Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung" ersetzt. 16. In § 21 Absatz 1 werden die Wörter „ein Raumordnungsverfahren" durch die Wörter „eine ...

Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 RORÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 22 Zuständigkeiten des ... 4 werden aufgehoben. 24. Die §§ 19 und 20 werden aufgehoben. 25. § 21 wird § 19 und in Satz 1 werden die Wörter „§ 17 Abs. 2 das Bundesministerium ... 14" wird durch die Angabe „§ 12" ersetzt. 27. § 23 wird § 21 und Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ... 2 werden die Wörter „nach § 8 Abs. 5 bis 7" gestrichen. 28. Nach § 21 wird folgender § 22 eingefügt: „§ 22 Zuständigkeiten des ... „individuell zurechenbare öffentliche Leistungen" und die Angabe „ § 21 " wird durch die Angabe „§ 19" ersetzt. c) In den Sätzen 2 ...

Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Artikel 9 GeROG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Abschnitt 3 (§§ 17 bis 25) und § 29 des Artikels 1 sowie Nummer 1 des Artikels 2 treten am 31. Dezember 2008 in ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 124 10. ZustAnpV Änderung des Raumordnungsgesetzes
... 3 Satz 1, 3 und 4, Absatz 5 Satz 2 sowie Absatz 6, § 21 Satz 1 und 2, den §§ 22 und 23 Absatz 2 Satz 1, § 24 Absatz 1 und 2, § 25 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § ...