Änderung **) ROG vom 01.09.2012

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**) ROG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2012 geltenden Fassung
**) ROG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2012 geltenden Fassung
durch B. v. 20.08.2012 BGBl. I S. 1718
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

**) Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht


(Text alte Fassung)

- Bayern: umfänglich abweichend siehe B. v. 30. August 2012 (BGBl. I S. 1820)

(Text neue Fassung)

- Bayern: umfänglich abweichend siehe B. v. 30. August 2012 (BGBl. I S. 1820)
- Niedersachsen: siehe B. v. 20. August 2012 (BGBl. I S. 1718)


(heute geltende Fassung) 



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