Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2010 aufgehoben

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2009 (InsoGUmlV 2009 k.a.Abk.)

V. v. 02.01.2009 BGBl. I S. 6 (Nr. 1); aufgehoben durch § 2 V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2126
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 860-3-34-1 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel
§ 1 Umlagesatz
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 361 Satz 1 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

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§ 1 Umlagesatz



Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2009 beträgt 0,10 Prozent.

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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



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