Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 19.12.2008 BGBl. I 2009 S. 22
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 1103-4-23 Bundesregierung
Eingangsformel
I.
II.

Eingangsformel



Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit Wirkung zum 1. Januar 2009 an:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

I.



Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung wird unter teilweiser Aufhebung der Organisationserlasse des Bundeskanzlers von Dezember 1972 (BAnz. Nr. 238 vom 20. Dezember 1972) - Abschnitt VII - und vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) - Abschnitt IV - aus dem Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien die Zuständigkeit für folgende Institute übertragen:

a)
Deutsches Bergbau-Museum, Bochum (DBM)

b)
Deutsches Museum, München (DM)

c)
Deutsches Schiffahrtmuseum, Bremerhaven (DSM)

d)
Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg (GNM)

e)
Römisch-Germanisches Zentralmuseum, Mainz (RGZM)

f)
Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig, Bonn (ZFMK).

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

II.



Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed