Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (ArbMINAGBer k.a.Abk.)

B. v. 29.12.2008 BGBl. I 2009 S. 23; Geltung ab 09.01.2009
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Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 9. Januar 2009 ArbMINAG Artikel 5

Das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2917) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 5 ist die Angabe „das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist" durch die Angabe „das zuletzt durch Artikel 9b des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist" zu ersetzen.



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