Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2013 aufgehoben
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I. - Anordnung über die Vertretung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis (BMJVertrAnO k.a.Abk.)

A. v. 06.01.2009 BGBl. I S. 34 (Nr. 2); aufgehoben durch § 6 A. v. 01.02.2013 BGBl. I S. 167
Geltung ab 01.02.2009; FNA: 2030-13-17 Beamte
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I.



Auf Grund des § 174 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis, soweit die Klagen Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13g der Bundesbesoldungsordnung und entsprechende Beamtinnen und Beamte bis zur Anstellung betreffen, den Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Justiz.



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